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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Leistungen des Temmer Systems der Temmer Methode GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Temmer Methode GmbH, Hauptplatz 7/2, 8430 Leibnitz („ANBIETER“), und dem Empfänger der Leistungen („KUNDE“; gemeinsam die „PARTEIEN“). Sie betreffen insbesondere Leistungen rund um Marketing und Werbeanzeigen, die Veröffentlichung von Berichten in Print-, Online-, Radio- und TV-Medien, die Erstellung und Gestaltung von Websites, Webshops und Blogs, Suchmaschinenoptimierung, Grafik- und Logodesign, Foto- und Videoproduktion, Kundengewinnung, Performance- und Social-Media-Marketing sowie die Bereitstellung von CRM- und Portallösungen („Leistungen“). Die AGB gelten auch für künftige Beauftragungen, ohne dass darauf jeweils gesondert verwiesen werden muss.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Bestimmungen des Konsumentenschutzes, insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher im Fernabsatz, finden keine Anwendung.

1.3. Mit Abgabe seiner Vertragserklärung (Punkt 2) akzeptiert der KUNDE diese AGB. Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB geschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des KUNDEN werden nur Vertragsbestandteil, wenn der ANBIETER ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Vertragserklärung des KUNDEN auf der Website des ANBIETERS veröffentlichte Fassung. Mit Akzeptanz einer neuen Fassung gilt diese auch für bestehende Verträge des KUNDEN.

1.5. Der ANBIETER kann diese AGB jederzeit ändern. Geänderte AGB werden dem KUNDEN per E-Mail übermittelt und gelten als angenommen, wenn der KUNDE nicht binnen zwei Wochen ab Absendung schriftlich widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter, sofern der ANBIETER den Vertrag nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs kündigt.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen oder anderen Medien ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung an den KUNDEN, selbst ein Angebot abzugeben.

2.2. Der Vertrag kommt durch jede auf einen Abschluss gerichtete Erklärung des ANBIETERS oder durch Erklärung, Handlung oder Zahlung des KUNDEN nach Erhalt eines Angebots zustande. Der ANBIETER kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen – insbesondere, wenn ein Vorhaben mit grundlegenden moralischen Wertvorstellungen, der öffentlichen Ordnung, geltendem Recht oder den Werten des ANBIETERS unvereinbar ist, sich in rechtlichen oder gesellschaftlichen Graubereichen bewegt oder ein Reputationsrisiko für den ANBIETER darstellt. Legt der KUNDE eine solche Tätigkeit bei Vertragsabschluss nicht schriftlich offen oder nimmt er sie später auf, kann der ANBIETER den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.

2.3. Schließen mehrere KUNDEN gemeinsam einen Vertrag, wird die Leistung insgesamt nur einmal erbracht. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, entscheidet der ANBIETER, gegenüber welchem KUNDEN er welche Leistung in welchem Umfang erbringt und verrechnet. Alle KUNDEN haften solidarisch für das gesamte Entgelt.

3. Leistungen

3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Er kann je nach Vereinbarung insbesondere umfassen:

  • Konzeption, Erstellung, Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen, etwa auf Meta (Facebook, Instagram), Google, YouTube, TikTok oder LinkedIn;
  • Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, Landingpages, Webshops und Blogs;
  • Erstellung und Veröffentlichung von (SEO-optimierten) Berichten, Analyse der Werberesonanz und Reportings;
  • Leistungen für Druck-, Radio- und TV-Beiträge, Podcasts, YouTube und künftige Formate;
  • Produktion von Fotos, Videos, Reels, Grafiken und Logos;
  • Bereitstellung eines CRM- bzw. Kundenportals zur Erfassung und Nachverfolgung von Anfragen;
  • telefonische Vorqualifizierung von Interessenten sowie Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung.

3.2. Die Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht und haben keinen Projektcharakter; sie sind von etwaigen Initiativen des KUNDEN getrennt zu betrachten.

3.3. Der ANBIETER bestimmt Art, Reihenfolge und eingesetzte Technologie der Leistungserbringung selbst und ist dabei nicht weisungsgebunden. Er schuldet eine angemessene Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere werden keine Zusagen über einen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Werbeerfolg gemacht – etwa eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Kunden, Verkäufen oder Bewerbungen, bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Medienresonanz oder Umsatz- und Gewinnsteigerungen. Ergebnisse früherer oder anderer Kunden sind keine Zusicherung, dass sie auch für den KUNDEN erreichbar sind. Konzepte, Gestaltungen und Werbemaßnahmen werden nicht exklusiv für den KUNDEN erbracht.

3.4. Der KUNDE kann den ANBIETER mit der Veröffentlichung werblicher Berichte in Online-Magazinen, Online-Zeitungen und Online-Plattformen beauftragen. Herausgabestellen können die Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH oder Dritte sein („Herausgabestelle“). Ist kein Zeitraum vereinbart, bleiben Berichte bei der Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH mindestens drei Jahre und bei Dritten mindestens ein Jahr veröffentlicht; die Herausgabestelle kann sie auch länger veröffentlichen. Wird ein geschuldeter Bericht aus Gründen, die nicht beim KUNDEN liegen, nicht veröffentlicht oder nachträglich entfernt (z. B. Ablehnung durch die Herausgabestelle, rechtliche oder tatsächliche Gründe, unvorhersehbare erhebliche Preiserhöhungen), liefert der ANBIETER vorbehaltlich Punkt 3.5 nach eigenem Ermessen einen nach Qualität und Zweckmäßigkeit ähnlichen Ersatz, der mindestens ein Jahr online bleibt.

3.5. Bei nachträglicher rechtlicher Unzulässigkeit oder wesentlicher Änderung der Umstände (etwa durch Gesetz, behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder angedrohte Rechtsschritte Dritter) kann die Herausgabestelle Berichte unabhängig von einer Mindestdauer vorzeitig entfernen, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche entstehen. Eine Entfernung kann nach Ermessen der Herausgabestelle außerdem erfolgen, wenn (i) die Herausgabestelle ihr Unternehmen oder wesentliche Teile davon veräußert, (ii) der KUNDE verstirbt bzw. zu existieren aufhört, (iii) Berichte sich als falsch oder veraltet herausstellen oder der KUNDE in öffentliche Skandale verwickelt ist, (iv) Inhalte, Ziele oder Tätigkeiten des KUNDEN mit den in Punkt 2.2 genannten Wertvorstellungen unvereinbar sind oder ein Reputationsrisiko darstellen, oder (v) das Unternehmen des KUNDEN verkauft wird bzw. die Kontrolle wechselt und der Bericht dadurch nicht mehr aktuell ist.

3.6. Beauftragt der KUNDE die Schaltung von Online-Werbeanzeigen in seinem Namen, bevollmächtigt er den ANBIETER, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des KUNDEN von Dritten zu beziehen und die erforderlichen Verträge (z. B. AGB, Auftragsverarbeitungsverträge, Lizenzbedingungen) abzuschließen. Das Vertragsverhältnis besteht dann unmittelbar zwischen dem Dritten und dem KUNDEN; Ansprüche daraus sind ausschließlich zwischen diesen abzuwickeln. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN die abgeschlossenen Verträge binnen eines Monats auf einem Weg seiner Wahl zur Verfügung; ab dann ist der KUNDE für deren Verwaltung und Einhaltung selbst verantwortlich. Sämtliche Werbekosten trägt der KUNDE.

3.7. Das Werbebudget fällt zusätzlich zur Vergütung an und wird vom KUNDEN festgelegt. Der ANBIETER kann aus seiner Erfahrung einen Vorschlag machen; der KUNDE entscheidet eigenverantwortlich über Höhe und Zeitraum.

3.8. Der KUNDE ermächtigt und bevollmächtigt den ANBIETER, im erforderlichen Umfang in seinem Namen und auf seine Rechnung Konten, Werkzeuge, Programme und Plattformen anzulegen und die dafür nötigen Verträge abzuschließen. Dazu zählen insbesondere Konten und Werkzeuge von Google (z. B. Google Ads, Analytics, Tag Manager, YouTube), Meta (Business Suite, Werbeanzeigenmanager, Facebook, Instagram), TikTok, LinkedIn und Microsoft, Website- und Hosting-Lösungen (z. B. Webflow, WordPress, Shopify, Hosting-Anbieter), E-Mail-Marketing-, CRM-, Formular-, Automatisierungs-, Kommunikations- und KI-Werkzeuge sowie gleichwertige oder für die Leistungserbringung erforderliche Dienste. Punkt 3.6 gilt sinngemäß. Der ANBIETER ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen; in diesem Fall gilt Punkt 4.3.

3.9. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Plattformen eigene, regelmäßig geänderte Nutzungsregeln haben, die im Einzelfall den Zielen der Vereinbarung entgegenstehen können. Plattformen wie Facebook, Instagram, Google, YouTube, TikTok oder LinkedIn können Kampagnen – auch ohne Angabe von Gründen – aussetzen sowie Konten, Werbekonten oder Business-Manager vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat darauf nur begrenzten Einfluss; sein Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.

3.10. Der ANBIETER kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach freiem Ermessen Dritter, insbesondere Subunternehmer, bedienen und künstliche Intelligenz einsetzen.

3.11. Kann eine Leistung aus Gründen, die nicht überwiegend beim KUNDEN, bei den in Punkt 3.8 genannten Dritten oder in Umständen nach Punkt 3.9 liegen, nicht im vorgesehenen Umfang erbracht werden, erbringt der ANBIETER nach eigenem Ermessen eine nach Qualität und Zweckmäßigkeit gleichwertige Ersatzleistung, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist; über Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit entscheidet der ANBIETER. Liegen die Gründe überwiegend beim KUNDEN oder bei diesen Dritten oder liegt eine nachträgliche rechtliche Unzulässigkeit bzw. wesentliche Änderung der Umstände vor, besteht keine Pflicht zur Ersatzleistung; der ANBIETER kann seine Leistungen dann einschränken oder einstellen, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche entstehen.

3.12. Der KUNDE gibt Zugangsdaten, Materialien und Links, die er im Rahmen des Vertrags erhält, nicht an Dritte weiter.

3.13. Werbliche Beiträge unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Die Verantwortung für die rechtlich korrekte Kennzeichnung liegt ausschließlich beim KUNDEN. Der ANBIETER haftet weder für eine fehlende noch für eine über das Erforderliche hinausgehende Kennzeichnung und hat keinen Einfluss darauf, ob eine Herausgabestelle ein Impressum oder einen Hinweis auf den KUNDEN veröffentlicht, bearbeitet oder entfernt.

4. Mitwirkungspflichten des KUNDEN

4.1. Eine ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des KUNDEN voraus. Er stellt dem ANBIETER alle erforderlichen Informationen und Unterlagen – etwa zu Unternehmen, Zielen, Referenzen, Kriterien für die Vorqualifizierung und genutzten Kanälen – zeitgerecht und kostenlos zur Verfügung, stimmt sich mit dem ANBIETER ab und gibt Leistungen auf Aufforderung frei. Er informiert den ANBIETER insbesondere darüber, ob sein Unternehmen politisch oder religiös ausgerichtet ist. Unterbleibt die Mitwirkung, kann dies die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinträchtigen.

4.2. Der KUNDE prüft die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Logos) auf Urheber-, Kennzeichen- und sonstige Rechte Dritter und stellt sicher, dass er sie an den ANBIETER weitergeben und von diesem nutzen lassen darf. Benennt der KUNDE Dritte, die Input liefern sollen, stellt er sicher, dass diese mit einer Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail einverstanden sind. Den ANBIETER trifft keine Prüfpflicht. Wird der ANBIETER wegen solcher Rechtsverletzungen in Anspruch genommen, hält ihn der KUNDE vollständig schad- und klaglos, einschließlich Strafen sowie Gerichts- und Anwaltskosten; der ANBIETER hat freie Anwaltswahl.

4.3. Macht der ANBIETER von der Ermächtigung nach Punkt 3.8 nicht oder nicht vollständig Gebrauch, richtet der KUNDE die vom ANBIETER genannten Konten, Werkzeuge, Programme und Plattformen umgehend selbst ein und hält den Zugang dazu aufrecht.

4.4. Für Rechtstexte und Informationspflichten auf seinen eigenen Websites und Kanälen (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Formulare, Cookie-Banner, Auftragsverarbeitungsverträge) ist der KUNDE selbst verantwortlich. Stellt der ANBIETER Muster zur Verfügung, lässt der KUNDE diese von einer rechtskundigen Person prüfen und anpassen. Einwilligungen der Interessenten des KUNDEN werden per Single- oder Double-Opt-in eingeholt. Der ANBIETER erbringt keine Rechtsberatung und haftet nicht für Muster, Einwilligungserklärungen oder implementierte Abläufe.

4.5. Erfordert eine Leistung die Freigabe durch den KUNDEN, wird er dazu gesondert aufgefordert. Erfolgt binnen zwei Wochen nach Vorlage einer abnahmebereiten Leistung (z. B. Medienbericht, Website) keine Freigabe, erlischt der Anspruch auf Erbringung bzw. Fortführung dieser Leistung; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

4.6. Kommt der KUNDE einer Mitwirkungspflicht nicht nach, gewährt ihm der ANBIETER – sofern nicht anders geregelt – eine angemessene Nachfrist von höchstens 14 Tagen. Entstehen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwand, kann der ANBIETER Anpassungen von Zeitplan und Vergütung verlangen; Mehraufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet. Verzögerungen aus der Sphäre des KUNDEN hindern die Fälligkeit des Entgelts nicht. Erfüllt der KUNDE seine Pflicht auch nach Ablauf der Nachfrist nicht, kann der ANBIETER mit sofortiger Wirkung zurücktreten; das bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende anfallende Entgelt wird dann sofort fällig.

5. Termine und Verzug

5.1. Art und Zeitpunkt der Leistungen sowie Fristen und Termine können im Vertrag festgelegt oder danach mündlich oder schriftlich (E-Mail genügt) vereinbart werden. Der ANBIETER bemüht sich mit der gebotenen Sorgfalt um ihre Einhaltung.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der ANBIETER weitere Leistungen bis zum Zahlungsausgleich ohne Verlust seines Anspruchs zurückhalten.

5.3. Wegen Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen kann der KUNDE nur zurücktreten, wenn er dem ANBIETER zweimal eine angemessene Nachfrist von jeweils mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Frist beginnt mit Zugang eines Mahnschreibens beim ANBIETER.

5.4. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Leistungen Dritter, entbinden den ANBIETER von der Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine.

5.5. Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, bleibt dieser Tag das Fristende; eine Verlängerung auf den nächsten Werktag erfolgt nicht.

6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN

6.1. Der ANBIETER beginnt mit der Leistungserbringung nach seiner Wahl ab Vertragsschluss, ab dem vereinbarten Beginn der Laufzeit oder ab Eingang der bei Vertragsbeginn fälligen Zahlungen (je nachdem, was später eintritt). Laufzeit und Zahlungspflicht beginnen mit Vertragsabschluss, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte – insbesondere auf erstellten Websites, Webshops und Blogs sowie in Berichten und Werbeanzeigen – verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz- und Datenschutzrecht, Standesrecht oder berufsspezifische Werbebeschränkungen). Das gilt auch für Inhalte, die der ANBIETER auf Grundlage der Angaben des KUNDEN erstellt; der KUNDE prüft diese unverzüglich und meldet Fehler, andernfalls haftet er selbst. Der ANBIETER ist zu keiner Inhaltsprüfung verpflichtet. Auf Verlangen des ANBIETERS erklärt der KUNDE die formale Abnahme. Rein redaktionelle Anpassungen ohne Fehlerbezug erfolgen nur nach Ermessen des ANBIETERS gegen gesondertes Entgelt nach Stundensätzen, sofern sie nicht aus Kulanz kostenlos erbracht werden.

6.3. Für die rechtskonforme Einbindung zusätzlicher Werkzeuge (z. B. Marketing- oder KI-Werkzeuge) ist der KUNDE selbst verantwortlich.

6.4. Termine, die keine Anwesenheit vor Ort erfordern, kann der ANBIETER digital durchführen (z. B. über Zoom, Teams oder WhatsApp).

6.5. Ist ein Kontingent für die Beantwortung von Kundenfragen (etwa über WhatsApp) vereinbart, bemüht sich der ANBIETER, Fragen rasch – nach Möglichkeit am nächsten Werktag, jedenfalls binnen einer Woche – zu beantworten. Geschuldet sind Antworten auf alle relevanten Fragen zur Leistungserbringung im Rahmen des Kontingents, nicht jedoch eine erschöpfende Beantwortung. Ist kein Kontingent vereinbart, beträgt es höchstens fünf Stunden Bearbeitungszeit pro Monat; nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende. Ist kein Kommunikationsmittel festgelegt, bestimmt es der ANBIETER. An gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31. Dezember, bei Krankheit von Schlüsselpersonen und während Betriebsurlauben erbringt der ANBIETER keine Leistungen und beantwortet keine Nachrichten; über längere Ausfälle informiert er rechtzeitig oder über eine automatische Abwesenheitsnotiz.

6.6. Der KUNDE sorgt selbst für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen (einschließlich des Kundenportals) und wirkt an der Lösung technischer Probleme bestmöglich mit.

6.7. Der KUNDE prüft vor Vertragsabschluss selbst, ob der Einsatz der in Punkt 3.8 und 4.3 genannten Dienste für ihn rechtskonform möglich ist. Ist das nicht der Fall, schließt er den betreffenden Vertrag mit dem Dritten nicht ab.

7. Geistiges Eigentum

7.1. Für die Leistungserbringung und die Nutzung nach Punkt 13 räumt der KUNDE dem ANBIETER ein nicht exklusives, übertragbares, unentgeltliches, weltweites, zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Recht ein, die bereitgestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu bearbeiten – einschließlich der Weitergabe an Medienpartner, Dienstleister und sonstige Partner sowie der Nutzung für eigene Werbezwecke. Der ANBIETER darf Inhalte der Website des KUNDEN ohne gesonderte Rückfrage verwenden. Der KUNDE stellt sicher, dass er über alle dafür nötigen Rechte verfügt, und hält den ANBIETER bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.

7.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erhält der KUNDE mit Zahlung des Entgelts das nicht ausschließliche Recht, Berichte über ihn, die in Medien der Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH erscheinen, per Link in seinen Webauftritt einzubinden oder Dritten, insbesondere Medienunternehmen, per Link zugänglich zu machen. Auf Anfrage stellt ihm der ANBIETER für die Dauer der Veröffentlichung die Logos der betreffenden Medien nicht exklusiv und bis auf Widerruf zur Verfügung; für eine rechtskonforme Einbindung ist der KUNDE verantwortlich und löscht die Logos nach schriftlichem Widerruf umgehend. Andere Inhalte darf der KUNDE nur nutzen, soweit und solange der ANBIETER dies ausdrücklich schriftlich erlaubt. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere zur unmittelbaren Nutzung der Beitragstexte, bestehen nicht. Alle übrigen Rechte – auch an Ideen und Konzepten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen – verbleiben beim ANBIETER. Rechte Dritter bleiben unberührt.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Die Erstellung einer Website oder eines Webshops ist ein Zielschuldverhältnis ohne ordentliches Kündigungsrecht.

8.2. Sofern im Angebot nichts anderes zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung vereinbart ist, gilt:

  • Verträge werden für eine Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen.
  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
  • Jede PARTEI kann den Vertrag bis spätestens acht Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigen (E-Mail genügt). Andernfalls verlängert er sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  • Bei einer Verlängerung wird das Entgelt entsprechend dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (VPI) im vorangegangenen Kalenderjahr angepasst, sofern der Vertragsabschluss oder die letzte Verlängerung in diesem Kalenderjahr erfolgte.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den ANBIETER liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE (i) mit einer vereinbarten Zahlung oder Vorauszahlung trotz Mahnung in Verzug ist, (ii) trotz Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, (iii) geänderten AGB widerspricht, (iv) eine Tätigkeit im Sinn von Punkt 2.2 ausübt, ohne sie bei Vertragsabschluss schriftlich offengelegt zu haben, oder eine solche später aufnimmt, oder (v) in öffentliche Skandale verwickelt ist, die die Reputation des ANBIETERS erheblich gefährden können.

8.4. Kündigt der ANBIETER aus wichtigem Grund oder löst der KUNDE den Vertrag unberechtigt auf, kann der ANBIETER die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin anfallende Vergütung als Schadenersatz verlangen; ersparte Aufwendungen werden nicht angerechnet.

8.5. Kündigt der KUNDE, hat er den Zugang der Kündigung beim ANBIETER nachzuweisen.

9. Vergütung

9.1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Der Einwand der Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen bei Vertragsschluss sofort fällig; bei vereinbarter monatlicher Ratenzahlung ist die erste Rate mit Vertragsabschluss fällig. Vor Zahlungseingang ist der ANBIETER zur Aufnahme der Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

9.2. Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr fällt – sofern nicht anders geregelt – einmal je Angebot an, nicht jedoch erneut bei einer Vertragsverlängerung. Sie ist mit Vertragsabschluss fällig; vor ihrem Eingang ist der ANBIETER zur Aufnahme der Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

9.3. Die volle Vergütung ist auch dann zu bezahlen, wenn der KUNDE eine vorübergehende Unterbrechung der Leistungen anordnet oder eine Unterbrechung aus anderen, nicht vom ANBIETER verschuldeten Gründen notwendig wird (z. B. Gesetzesänderungen oder Maßnahmen von Plattformbetreibern oder Dritten).

9.4. Soweit nicht anders vereinbart, ist der KUNDE vorleistungspflichtig. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und binnen 7 Tagen zu bezahlen. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto des ANBIETERS als geleistet.

9.5. Der KUNDE stimmt dem Empfang von Rechnungen per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene Adresse zu und verzichtet auf eine postalische Zusendung.

9.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die Zahlung ist per Lastschrift, auf Rechnung oder per Vorkasse möglich.

10.2. Auf Wunsch des ANBIETERS erteilt der KUNDE unmittelbar, spätestens binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine (SEPA-)Einzugsermächtigung. Für Überziehungs- oder ähnliche Bankgebühren ist der ANBIETER nicht verantwortlich.

10.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug verrechnet der ANBIETER Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Zinseszinsen von 4 Prozent pro Jahr. Zusätzlich hat der KUNDE unabhängig von der Rechnungshöhe Betreibungskosten von EUR 40 je Betreibungsfall zu bezahlen.

10.4. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, gerät der KUNDE in Verzug, und der ANBIETER kann laufende Arbeiten ohne Verlust seines Entgeltanspruchs einstellen. Der ANBIETER fordert den KUNDEN unter Setzung einer Nachfrist von mindestens sieben Tagen zur Zahlung auf (erste Mahnung) und – falls diese ungenutzt verstreicht – ein letztes Mal mit erneuter Nachfrist von mindestens sieben Tagen (zweite Mahnung). Zahlt der KUNDE auch dann nicht vollständig, kann der ANBIETER bei Ratenzahlung den gesamten bis zum Ende der Laufzeit offenen Restbetrag sofort fällig stellen (Terminverlust) und – unabhängig von der Zahlungsart – den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Verlust des Zahlungsanspruchs bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin kündigen; Ersparnisse werden nicht angerechnet.

11. Haftung auf Schadenersatz

11.1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.3. Der KUNDE hat Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verlust binnen eines Jahres ab Leistungserbringung geltend zu machen.

12. Datenschutz

12.1. Der ANBIETER erhebt, verarbeitet und nutzt je nach Auftragsumfang personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen des Vertragszwecks und gibt sie zur Vertragserfüllung an Dritte weiter. Dafür stimmt der KUNDE der Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Anhang dieser AGB zu.

12.2. Der ANBIETER darf Dritten während der Vertragslaufzeit die erforderlichen Daten des KUNDEN zur Verfügung stellen, insbesondere Vermittlern zur Provisionsabrechnung und Herausgabestellen zur Veröffentlichung von Berichten.

12.3. Handelt der KUNDE mit Zustimmung des ANBIETERS für einen Dritten (etwa auf Grundlage einer Vollmacht) oder schließt er einen Vertrag zugunsten Dritter, stellt er sicher, dass er berechtigt ist, den ANBIETER mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge einschließlich der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu beauftragen.

12.4. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Referenznennung und Empfehlungen

13.1. Der ANBIETER sowie seine Tochter- und Schwesterunternehmen dürfen den KUNDEN unwiderruflich in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen – während und nach der Vertragsbeziehung. Das umfasst die Nennung und Nutzung von Marken, Bezeichnungen und Logos des KUNDEN, seiner Bewertungen, von Ausschnitten veröffentlichter Projekte samt Verlinkung und Screenshots (Website, Webshop, Medienberichte, Blog), von SEO-Berichten sowie von für oder mit ihm erstellten Bildern, Tonaufnahmen, Texten und Videos. Erzielte Ergebnisse und der Hintergrund der Beauftragung dürfen intern zu Schulungs- und extern zu Werbezwecken kommuniziert werden, einschließlich Logos, Marken und Abbildungen des KUNDEN, seiner Organe und Mitarbeiter. Eine Pflicht zur Nennung besteht nicht.

13.2. Empfiehlt der KUNDE dem ANBIETER Dritte als potenzielle Kunden, stellt er vorab sicher, dass diese mit einer Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail einverstanden sind. Den ANBIETER trifft keine Prüfpflicht. Wird der ANBIETER deswegen in Anspruch genommen, hält ihn der KUNDE vollständig schad- und klaglos, einschließlich (Verwaltungs-)Strafen sowie Gerichts- und Anwaltskosten; der ANBIETER hat freie Anwaltswahl.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Wo diese AGB Schriftform verlangen, genügt jede Form elektronischer Kommunikation, insbesondere E-Mail. Der KUNDE stellt sicher, dass Zustellungen an seine bekannt gegebene E-Mail-Adresse möglich sind (z. B. durch entsprechende Spam-Filter-Einstellungen). Automatische Antworten wie Abwesenheitsnotizen stehen einer wirksamen Zustellung nicht entgegen. Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich mitzuteilen. Elektronische Nachrichten gelten mit ihrer Absendung als zugegangen; Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Empfängers.

14.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Leibnitz, Österreich, zuständig.

14.3. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt; dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Anhang – Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO ist Bestandteil dieser AGB. Sie regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Rechte und Pflichten der Parteien, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die eingesetzten Subverarbeiter. Die Vereinbarung wird mit dem Angebot übermittelt und auf Anfrage an office@temmermethode.com zur Verfügung gestellt.

Stand: Oktober 2026

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